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PPWR-Fahrplan: Europas Weg zu weniger Verpackungsmüll
23. Juli 2026
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 % zu reduzieren, und drängt Unternehmen dazu, Verpackungen zu verwenden, die besser recycelt, zurückgewonnen und wiederverwendet werden können.
Die Europäische Union hat eine klare Grenze gezogen: Bis 2030 müssen alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Diese augenscheinlich einfache Vorgabe ist die Kernbotschaft der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und verändert bereits heute, wie Consumer-Marken weltweit Produkte entwerfen, beschaffen und verkaufen.
Für multinational tätige Unternehmen ist die PPWR keine einfache regional begrenzte regulatorische Änderung. Jede Verpackung oder jedes verpackte Produkt, das in der EU verkauft wird, einschließlich Importen, muss die neuen Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, wo es produziert wird. Und da viele globale Hersteller die Verpackung marktübergreifend standardisieren, dürfte der Einfluss der PPWR weit über Europa hinaus reichen, weil Unternehmen rechtskonforme Designs breiter übernehmen werden, um ihre Prozesse zu optimieren.
📊 Bevorzugen Sie eine visuelle Übersicht? Sehen Sie sich Recyclingfähigkeitsgrade und regulatorische Meilensteine an.
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Der Kern der Verordnung ist ein leistungsbasiertes „Design for Recycling“-Konzept (DfR). Verpackungen werden mit A (≥ 95 % recyclingfähig), B (≥ 80 %) oder C (≥ 70 %) bewertet; alles unter 70 % gilt als „technisch nicht recyclingfähig“ und wird bis 2030 faktisch schrittweise vom Markt genommen. Die Anforderungen werden 2035 und 2038 noch weiter verschärft. Durch das Bewertungssystem wird Nachhaltigkeit von einem Anspruch zu einer harten kommerziellen Anforderung. Zugleich schafft es Anreize für eine höhere Recyclingfähigkeit durch niedrigere EPR-Gebühren (Erweiterte Herstellerverantwortung).
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft. Die Verordnung wird am 12. August 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie, die seit Jahrzehnten Bestand hatte. Ab diesem Datum gelten PFAS-Beschränkungen für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, noch vor dem Design-for-Recycling-Gebot, das schrittweise bis 2030 eingeführt wird.
Warum Karton die perfekte Lösung für das PPWR-Zeitalter ist
Nach den neuen Regeln muss das ideale Verpackungsmaterial eine hohe Recyclingfähigkeit, eine funktionierende Sammelinfrastruktur und Kompatibilität mit den Recyclinganteil-Vorgaben aufweisen.
Pappe erfüllt jeden dieser Punkte.
In der europäischen Abfallwirtschaft werden ca. 87 % der Papier- und Kartonverpackungen wiederverwertet und übertreffen damit Kunststoff deutlich. Diese etablierte Infrastruktur verringert das Compliance-Risiko und ebnet den Weg zu einer starken Recyclingfähigkeit.
Pappe ist zudem von Natur aus auf Kreislauffähigkeit ausgerichtet. Fasern können mehrfach recycelt werden. Oft sind 10 oder mehr Wiederverwendungszyklen möglich.1 Das wertvolle Material kann also immer wieder genutzt werden.
Unternehmen, die auf faserbasierte Verpackungen setzen, können den verschärften Beschränkungen für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen begegnen und zugleich ihre allgemeinen Ziele in Bezug auf Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz unterstützen.
Ausblick
Die PPWR legt verbindliche Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen in der gesamten EU fest:
- 5 % bis 2030
- 10 % bis 2035
- 15 % bis 2040
Die Vorgaben beziehen sich auf den Stand von 2018.
Für Consumer-Marken ist das Design-for-Recycling-Gebot zugleich Einschränkung und Chance. Wer früh reagiert und auf Materialien wie Pappe und kreislauffähige Designs setzt, wird nicht nur besser auf die Veränderungen durch die PPWR vorbereitet sein, sondern sichert sich einen Wettbewerbsvorteil in einem Markt, in dem Nachhaltigkeit schnell zum Standard wird.
ALLES ZUM PPWR-FAHRPLAN
Von den aktuellen Anforderungen bis zu den kommenden Meilensteinen: In unseren Meldungen und Ressourcen zur PPWR finden Unternehmen die neuesten Nachrichten, Informationen und Leitfäden, um sich auf die Anforderungen der PPWR vorzubereiten.
Klicken Sie hier für ein Texttranskript der obigen Infografik.
Verpackungen werden sich für immer verändern
- Bis 2030 müssen alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein.
- Design for Recycling (DfR): Bewertung der Recyclingfähigkeit pro Einheit, bezogen auf das Gewicht. Die DfR-Regeln werden bis 2028 durch delegierte Rechtsakte festgelegt.
- Leistungsklassen der Recyclingfähigkeit:
- Klasse A: mindestens 95 %
- Klasse B: mindestens 80 %
- Klasse C: mindestens 70 %
- Technisch nicht recycelbar: weniger als 70 %*
- *Darf ab diesem Datum nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Karton: Die perfekte Wahl für eine kreislauffähige Zukunft
- Pappe kann 5–10 Mal recycelt werden. (Quelle: NCA SI WP-23-03, 2023)
- 87 % der Verpackungen aus Pappe werden in Europa recycelt, aus Kunststoff nur 42 %. (Quelle: Eurostat 2023)
Der Weg zur Verordnung: Zeitleiste
- 2010er: Wachsende Bedenken wegen Einwegkunststoffen und Verpackungsabfällen. Warnung vor verfehlten Recyclingzielen.
- 2022: Die Europäische Kommission schlägt die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) vor, eine umfassende Verordnung, die die PPWD (aus dem Jahr 1994) in der Europäischen Union ablösen soll und darauf abzielt, Verpackungsabfälle zu vermeiden und zu verringern, die Recyclingfähigkeit und das Recycling von Verpackungen zu verbessern sowie die Verwendung von Materialien aus der Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich zu fördern. Der Vorschlag deckt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen mit standardisierten Regeln ab.
- 2025: Die PPWR tritt in Kraft. Die Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften beginnt.
- 2028: Standardisierte, verbindliche Kennzeichnungen zur Mülltrennung auf allen Abfallbehältern und auf Verbraucherverpackungen.
- 2030: Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen von vornherein so gestaltet sein, dass sie wiederverwertbar sind. Die meisten Kunststoffverpackungen und -bestandteile in der EU müssen anfängliche Mindestziele für den Rezyklatanteil erfüllen. Für Einweg-Kunststoffverpackungen gelten Beschränkungen – unter anderem für Mehrfachpackungen, frische Erzeugnisse und den Gastronomiebereich.
- 2035: Alle Verpackungen in der EU müssen in großem Maßstab recycelbar sein.
- 2038: Alle Verpackungen in der EU müssen strengere Kriterien für die Recyclingfähigkeit erfüllen.
- 2040: Die meisten Kunststoffverpackungen und -bestandteile in der EU müssen höhere Mindestziele für den Rezyklatanteil erfüllen.
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