Everest™ Laminierter Karton

Everest™ mit beschichteter Auskleidung bietet die außergewöhnliche Bedruckbarkeit von Faltkartonpappe mit der Stärke von Wellpappe. 

Das aus gebleichtem Karton hergestellte Everest mit beschichteter Auskleidung erhöht die Festigkeit zusätzlich und lässt sich vielseitig als ideale Druckoberfläche für hochwertige Grafiken einsetzen. 

Everest™ Laminierter Karton

Nachhaltigkeitsvorteile von Everest mit beschichteter Auskleidung

Vorteile für Nachhaltigkeit
Erneuerbare Ressource
  • Produkte aus Pappe wie Everest mit beschichteter Auskleidung werden aus pflanzenbasierter Faser, einer erneuerbaren Ressource gefertigt. 
Recyclingfähigkeit
  • Pappkartons gelten im Allgemeinen als weitgehend recycelte Produkte, wobei mehr als 90 % der US-Gemeinden die Möglichkeit haben, nicht Poly-beschichtete Pappe zu recyceln. Das Recycling von Poly-beschichteter Pappe ist in 60 % der Gemeinden möglich (laut der Studie Access to Recycling der American Forest and Paperboard Association aus dem Jahr 2021). 
Erneuerbare Energien
  • Bei der Herstellung unserer Produkte nutzen wir bis zu 65 % erneuerbare Energie aus Biomasse. 

Merkmale von Everest mit beschichteter Auskleidung

Faserbeschaffung und Produktkette
  • Graphic Packaging International erfüllt die Standards des Forest Stewardship Council® (FSC), der Sustainable Forestry Initiative® (SFI) und des Programme for the Endorsement of Forest Certification® (PEFC) zur Zertifizierung der Lieferkette.
Umwelt und Sicherheit
  • Entspricht dem California’s Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986 (California Proposition 65)
  • Entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH (SVHC) in Mengen oberhalb des Grenzwerts von 0,1% 
  • Bleichung: Chlorfrei gebleichte Fasern (Elemental Chlorine Free, ECF)
  • Entspricht den Gesetzen von CONEG/Toxics in Packaging und dem Artikel 11 der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EC) 
Kompostierbarkeit
  • Die Pappe wird aus erneuerbaren, pflanzenbasierten Fasern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern hergestellt. Da es keinen Test speziell für die Kompostierbarkeit von Papier gibt, werden ASTM 6400, 6868 oder ähnliche Verfahren empfohlen, um die Kompostierbarkeit von Pappe und Pappverpackungen festzustellen.
Maschinenmodelle
Herstellung
  • Papierfabrik ist von Dritten zertifiziert gemäß ISO 9001: Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen   

Mehr erfahren

Produktinformationen zu Everest mit beschichteter Auskleidung

Medikament in Blisterpackung
Anwendungen
  • Gesundheitspflege 
  • Produktverpackungen  
  • Trockenwaren 
  • Getränke 
  • Snacks
  • Fertiggerichte
  • Tiefkühlkost 
Vorteile

Hervorragende Bedruckbarkeit und Klebehaftung

  • Die reine kaltweiße Tönung sorgt für lebhafte, scharfe Druckgrafiken und dadurch höchste Attraktivität im Ladenregal. 
  • Everest mit beschichteter Auskleidung ist auf einer Seite zweifach tonbeschichtet. Dadurch entsteht eine hochwertige Druckfläche für anspruchsvolle Halbtondrucke und hochdichte Farben.  

Konsistente Leistung bei einer Vielzahl von Umgebungen und Verarbeitungsverfahren

  • Everest mit beschichteter Auskleidung lässt sich durchweg reibungslos bedrucken und verarbeiten, zum Beispiel durch Ritzen, Stanzen, Falten und Kleben. 
Spezifikationen
Eigenschaften des BasismaterialsEinheiten12ptStandard
StärkeZoll0,012T-411
DickeMikrometer305 T-411
HelligkeitGE87,5T-452
Konformität

Lebensmittelkonformität

  • FDA- und EU-konform für die Verwendung mit trockenen sowie wässrigen und fettigen Lebensmitteln   

Lebensmittelkonformität (USA)

  • 21 CFR 176.170 (components of paper and paperboard in contact with aqueous and fatty foods)  
  • 21 CFR 176.180 (components of paper and paperboard in contact with dry foods)   

Lebensmittelkonformität (EU)

  • Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sofern zutreffend
  • Hergestellt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen 
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