Everest™ Faltschachtelkarton

Everest™-Faltkarton wurde für anspruchsvolle Drucke und Kartonformen entwickelt und eignet sich für eine Vielzahl von High-End-Anwendungen, bei denen Regalattraktivität und optische Wirkung im Mittelpunkt stehen. 

Everest-Faltkarton besteht gebleichtem Karton und bietet ein hohes Maß an Festigkeit, Vielseitigkeit und eine hervorragende Bedruckbarkeit für hochwertige Grafiken. 

Everest™ Faltschachtelkarton

Nachhaltigkeitsvorteile des Everest-Faltkartons

Vorteile für Nachhaltigkeit
Erneuerbare Ressource
  • Produkte wie der Everest-Faltkarton werden aus nachhaltiger Forstwirtschaft mit erneuerbaren Ressourcen gefertigt.
Recyclingfähigkeit
  • Pappkartons gelten im Allgemeinen als weitgehend recycelte Produkte, wobei mehr als 90 % der US-Gemeinden die Möglichkeit haben, nicht Poly-beschichtete Pappe zu recyceln. Das Recycling von Poly-beschichteter Pappe ist in 60 % der Gemeinden möglich (laut der Studie Access to Recycling der American Forest and Paperboard Association aus dem Jahr 2021). 
Erneuerbare Energien
  • Bei der Herstellung unserer Produkte nutzen wir bis zu 65 % erneuerbare Energie aus Biomasse. 

Merkmale des Everest-Faltkartons

Faserbeschaffung und Produktkette
  • Graphic Packaging International erfüllt die Standards des Forest Stewardship Council® (FSC), der Sustainable Forestry Initiative® (SFI) und des Programme for the Endorsement of Forest Certification® (PEFC) zur Zertifizierung der Lieferkette.
Umwelt und Sicherheit
  • Entspricht dem California’s Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986 (California Proposition 65)
  • Entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH (SVHC) in Mengen oberhalb des Grenzwerts von 0,1%
  • Bleichung: Chlorfrei gebleichte Fasern (Elemental Chlorine Free, ECF)
  • Entspricht den Gesetzen von CONEG/Toxics in Packaging und dem Artikel 11 der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EC) 
Kompostierbarkeit
  • Die Pappe wird aus erneuerbaren, pflanzenbasierten Fasern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern hergestellt. Da es keinen Test speziell für die Kompostierbarkeit von Papier gibt, werden ASTM 6400, 6868 oder ähnliche Verfahren empfohlen, um die Kompostierbarkeit von Pappe und Pappverpackungen festzustellen.  
Maschinenmodelle
Herstellung
  • Papierfabrik ist von Dritten zertifiziert gemäß ISO 9001: Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen    

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Produktinformationen zum Everest-Faltkarton

Anwendungen
  • Arzneimittel 
  • Gesundheitspflege 
  • Consumer-Beautyprodukte  
  • Luxus-Beautyprodukte
  • Körperpflege  
  • Produktverpackungen 
  • Trockenlebensmittel 
  • Getränke  
Vorteile

Hervorragende Bedruckbarkeit und Klebehaftung

  • Die spezielle einseitig doppelt beschichtete Oberfläche des gestrichenen Faltkartons Everest sorgt für hervorragende Druckergebnisse und eine saubere Druckausführung.  
  • Die reine kaltweiße Tönung verleiht Ihren Grafiken eine saubere, frische Optik.  

Konsistente Leistung bei einer Vielzahl von Umgebungen und Verarbeitungsverfahren

  • Der Everest-Faltkarton lässt sich durchweg gut bedrucken und verarbeiten, zum Beispiel durch Zuschneiden, Stanzen, Folienprägung, Prägedruck und Kleben.  
Spezifikationen
Eigenschaften des BasismaterialsEinheiten12pt13pt14pt15pt16pt17pt18pt20pt22pt24pt26pt28ptStandard
StärkeZoll0,0120,0130,0140,0150,0160,0170,0180,0200,0220,0240,0260,028T-411
DickeMikrometer305 330 356 381 406 432 457 508 559 610 660 711 T-411
HelligkeitGE87,587,587,587,587,587,587,587,587,587,587,587,5T-452
Konformität

Lebensmittelkonformität

  • FDA- und EU-konform für die Verwendung mit wässrigen, fettigen und trockenen Lebensmitteln    

Lebensmittelkonformität (USA)

  • 21 CFR 176.170 (components of paper and paperboard in contact with aqueous and fatty foods) 
  • 21 CFR 176.180 (components of paper and paperboard in contact with dry foods)   

Lebensmittelkonformität (EU)

  • Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sofern zutreffend
  • Hergestellt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen 
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