KraftMax™ unbeschichteter, ungebleichter Karton
KraftMax™ ist ein mehrlagiger, ungestrichener, ungebleichter Karton (auch bekannt als ungestrichenes, ungebleichtes Kraftpapier oder UUK), der vielseitig, stark und beständig ist und über eine gleichmäßige Oberfläche und ein attraktives, natürlich braunes Aussehen verfügt.
Es ist in mehreren Stärken erhältlich und eignet sich für eine große Bandbreite an Anwendungen, darunter Lebensmittel- und Gastronomieverpackungen sowie eine Reihe von Haushalts- und Industrieanwendungen.
KraftMax kombiniert ein natürliches braunes Aussehen, das umweltbewusste Verbraucher anspricht, mit der Stärke und Haltbarkeit, die Ihre Verpackung für optimale Funktionalität benötigt.

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KraftMax – Produktinformationen

Anwendungen
- Getränketräger und Tragetabletts
- Lebensmittelschalen und -kartons
- Lebensmittelverpackungen (z. B. Faltschachteln)
- Industrielle Verpackungen (z. B. Filterrahmen)
Spezifikationen
Eigenschaften des Basismaterials | Einheiten | 14pt | 16pt | 18pt | 20pt | 22pt | 24pt | 26pt | 28pt | 30pt | Standard |
Stärke | Zoll | 0,014 | 0,016 | 0,018 | 0,020 | 0,022 | 0,024 | 0,026 | 0,028 | 0,030 | T-411 |
Dicke | Mikrometer | 356 | 406 | 457 | 508 | 559 | 610 | 660 | 711 | 762 | T-411 |
Konformität
Lebensmittelkonformität
- FDA- und EU-konform für die Verwendung mit wässrigen, fettigen und trockenen Lebensmitteln.
Lebensmittelkonformität (USA)
- 21 CFR 176.170 (components of paper and paperboard in contact with aqueous and fatty foods).
- 21 CFR 176.180 (components of paper and paperboard in contact with dry foods).
Lebensmittelkonformität (EU)
- Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sofern zutreffend.
- Hergestellt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.