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Vorbereitung auf die neuen europäischen Verpackungsvorschriften

Als Reaktion auf neue Umweltrichtlinien prüfen Unternehmen strategisch, wie sie ihre Produkte und Verpackungen kreislauffähiger und umweltfreundlicher gestalten können. Besonders dringend ist der Bedarf an nachhaltigen Produkten und Verpackungen in Europa, der Heimat des europäischen Green Deal

Mit einem Bündel politischer Initiativen will die EU bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Um dieses Ziel zu erreichen, treten in der EU zahlreiche politische Maßnahmen in Kraft. 

Was ist neu und was kann man für Verbraucherverpackungen erwarten? Bei Graphic Packaging International überwachen unsere Teams alle politischen Entscheidungsprozesse, die Marken, Einzelhändler und Lebensmitteldienstleister betreffen. Hier sind fünf wichtige Gesetzgebungsinitiativen der EU, die wir beobachten. 

5 EU-Verordnungen, die Verpackungen betreffen

1. Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)  

Mit der PPWR beabsichtigt die EU, die Umweltauswirkungen von Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu reduzieren, indem sie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft auf alle Arten von Verpackungen anwendet.   

Beispiel:  

  • Für alle Verpackungen sollen nur die zur Erfüllung ihrer Funktion erforderlichen Mindestmaterialien verwendet werden.  
  • Alle Verpackungen müssen recycelbar sein. Bis 2030 müssen Verpackungen den Design for Recyclability (DfR)-Kriterien entsprechen. Bis 2035 müssen Verpackungen dem „Recycling at Scale“-Standard entsprechen.  
  • Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten.  
  • Bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff werden mit der Zeit verboten. 

2. Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR)

Gemäß der EPR-Gesetzgebung in der EU sind Hersteller für die nachhaltige Entsorgung ihrer Produkte nach der Verwendung durch den Verbraucher verantwortlich. Hierzu gehören die Entwicklung auf Recyclingfähigkeit, die Abfallverfolgung und die Übernahme der Kosten für Recyclingprogramme. EPR entwickelt sich im Rahmen der PPWR weiter und bevorzugt Unternehmen, die leichte, zirkuläre und recycelbare Verpackungen verwenden. 

3. EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) 

Die EUDR verbietet den Verkauf von Produkten innerhalb der EU (unabhängig vom Herkunftsland), die zur Abholzung oder Waldschädigung beitragen. Als Hauptursache für die Abholzung sieht die EUDR die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von Rohstoffen wie Vieh, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und deren Folgeprodukten. 

Unternehmen müssen Materialien von Flächen beziehen, die den Kriterien für abholzungsfreies Land entsprechen, die Rückverfolgbarkeit der auf den Markt gebrachten Produkte gewährleisten, die Risiken für die Waldgesundheit in ihren Lieferketten bewerten und minimieren sowie über ihre Sorgfaltspflichtaktivitäten Bericht erstatten. Die EU hat die Verordnung im Jahr 2023 verabschiedet. Große und mittlere Unternehmen müssen die Verordnung bis zum 30. Dezember 2025 umsetzen, kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2026.  

4. Einwegkunststoffrichtlinie (Single-Use Plastics Directive, SUPD) 

Der Zweck der SUPD ist es, die Verwendung von Einwegplastikartikeln zu reduzieren, sofern praktikable Alternativen vorhanden sind. Die EU-Länder müssen Alternativen fördern und den Herstellern Anforderungen hinsichtlich Design, Kennzeichnung und Abfallmanagement auferlegen. Obwohl die Richtlinie im Jahr 2021 in Kraft trat, variiert die Umsetzung, wobei einige Materialien (wie biologisch abbaubare und kompostierbare Materialien) von Verboten ausgenommen sind. 

5. Plastiksteuer 

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfall melden und eine Abgabe dafür entrichten. Dies soll die Einführung nationaler Maßnahmen zur Reduzierung dieses Abfalls und zur Verbesserung des Recyclings fördern. Die Steuer wurde 2021 eingeführt, wobei verschiedene Länder, wie Großbritannien und Spanien, ihre eigenen Verpackungssteuern einführten. Italien plant, 2026 zu folgen. 

Eintreten für die EU-Verpackungsvorschriften 

Die EU und die Mitgliedsstaaten entwickeln derzeit Kriterien und Standards für delegierte Rechtsakte und andere nationale Rechtsvorschriften. Während dieses Prozesses setzen wir uns für eine wissenschaftlich fundierte Politik und eine länder- und branchenübergreifende Angleichung ein, einschließlich einer einheitlichen Abfallerfassung und -verwertung. 

Wir arbeiten mit dem Europäischen Komitee für Normung zusammen, um Einfluss auf die Design for Recycling (DfR)-Standards zu nehmen, die bei der Entwicklung der sekundären PPWR-Gesetzgebung berücksichtigt werden. DfR hilft den Verpackungsherstellern, sicherzustellen, dass die Produkte in den Sammelströmen akzeptiert werden und mit den allgemein verfügbaren Recyclingverfahren kompatibel sind. Darüber hinaus arbeiten die Experten unseres Unternehmens mit der Gemeinsamen Forschungsstelle an einer harmonisierten Sortierung und Kennzeichnung, um die Recyclingeffizienz zu optimieren. 

Wie ist es um die britischen Verpackungsrichtlinien bestellt? 

Das Vereinigte Königreich, das 2020 aus der EU austrat, unterzieht sich ebenfalls bedeutenden Reformen der Verpackungsvorschriften, um Abfall zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Es gibt viele Ähnlichkeiten zu dem, was in der EU passiert, allerdings mit etwas kürzeren Fristen.  

  • In diesem Jahr wurde eine neue Organisation gegründet, die das britische Programm der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen (pEPR) umsetzt. 
  • Ab 2025 bzw. 2026 müssen die Sammler von Betriebs- und Haushaltsabfällen die neuen Simpler Recycling-Regeln befolgen. 

Wir arbeiten mit Branchenexperten zusammen, darunter die British Printing Industries Federation Cartons und die UK Alliance for Fibre-Based Packaging, um die Herausforderungen für das Kartonrecycling und EPR in Großbritannien zu verstehen und zu bewältigen. Gemeinsam setzen wir uns für die ökologischen Vorteile von Kartonverpackungen ein. Wir beraten uns auch mit dem britischen Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) über die DfR- und Recycling-Bewertungsmethodik, um die Recyclingsysteme für Kartonagen zu verbessern.       

Vorreiter für innovative Kreislaufverpackungen 

Die Verpackungs- und Recyclingreform kann für Unternehmen verwirrend und disruptiv sein. Interne Teams und Geschäftspartner können Unternehmen dabei helfen, sich an neue und sich entwickelnde Vorschriften anzupassen, so dass sie in der Lage sind:   

  • Gebühren und Steuern zu minimieren   
  • „Nicht recyceln“-Etiketten und Marktbeschränkungen zu vermeiden   
  • den Geschäftswert und die Resilienz zu verbessern, während der Wandel hin zu Kreislauflösungen fortschreitet 

Die PPWR wird in den kommenden Jahren den Wandel bei Verpackungen und Recycling vorantreiben. Der aktuelle europäische Rechtsrahmen drängt auf nachhaltigere Alternativen zu Kunststoffverpackungen. Unternehmen müssen schnell handeln, um sich anzupassen. 

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